Die Unterschiede zwischen IFRS Bilanzierung und HGB

Das Regelwerk der internationalen Rechnungslegung weist einige Unterschiede zum nationalen HGB vor. Damit Unternehmen im internationalen Kontext vergleichbar sind, müssen sie diesen Regeln entsprechend bilanzieren.

Die Abkürzung IFRS steht für "International Financial Reporting Standards". Diese Rechnungslegungsstandards basieren auf die IAS, "International Accounting Standards". Die IAS behalten ihre Gültigkeit, aber sie werden nach und nach von den IFRS ersetzt. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind verpflichtet, ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach dem internationalen Regelwerk zu erstellen. Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, dürfen einen Konzernabschluss nach IFRS erstellen. Dafür würden sich solche Unternehmen entscheiden, die den Gang an die Börse anstreben, oder solche, die aufgrund eines IFRS-Abschlusses ein Rating von den Banken erhalten. Zudem haben die Unternehmen dadurch die Möglichkeit, ihre Geschäftspartner mit Informationen zu versorgen, die international verständlich sind. Deutsche Unternehmen müssen jedoch weiterhin auch einen HGB-Einzelabschluss aufstellen. Dieser dient der Bemessung der Ausschüttungen sowie der nationalen Besteuerung.

Die internationalen Standards entsprechen nicht ganz dem deutschen Bilanzierungsrecht. Nach nationalem Recht steht das Vorsichtsprinzip im Vordergrund. Dabei wird besonders auf den Schutz der Gläubiger und auf die Kapitalerhaltung Wert gelegt. Nach den IFRS hat die Informationsfunktion für Investoren den Vorrang. So kommt es zu Unterschieden in der Bewertung und Bilanzierung. Zur Verdeutlichung sollen einige Beispiele dienen:

Bei dem Erwerb eines Unternehmens wird nach IFRS die Aktivierung des Goodwill zwingend vorgeschrieben. Dieser ist nur im Falle einer Wertminderung abzuschreiben. Nach HGB wird jedoch bei Aktivierung die planmäßige Abschreibung vorgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen nach HGB nicht angesetzt werden, wohingegen nach IFRS diese unter bestimmten Voraussetzungen angesetzt werden müssen. Zu Überschneidungen kommt es ebenfalls bei Herstellungs- und fortgeführten Anschaffungskosten. Nach IFRS werden Wirtschaftsgüter mit dem fair value bewertet. Dieser Wert liegt in vielen Fällen über dem Wert, der nach HGB zulässig ist. Ein weiterer großer Unterschied besteht darin, dass nach IFRS alle Arten von Aufwandrückstellungen verboten sind.